Zugänglichkeitserklärung
Das Posener Zentrum der Kulturerbe verpflichtet sich, die Zugänglichkeit ihrer Website gemäß den Bestimmungen des Gesetzes vom 4. April 2019 über die digitale Zugänglichkeit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Einrichtungen zu gewährleisten. Die Zugänglichkeitserklärung gilt für die Website von Bramy Poznania.
Datum der Publikation und Aktualisierung
Datum der Veröffentlichung der Webseite 2019-09-27
Datum des letzten großen Updates: 2019-09-28
Status der Übereinstimmung mit dem Gesetz
Aufgrund der unten aufgeführten Unvereinbarkeiten oder Ausnahmen entspricht die Webseite dem Gesetz vom 4. April 2019 über die digitale Zugänglichkeit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Einrichtungen:
Datum der Erstellung der Erklärung: 2020-03-18
Datum der letzten Prüfung und Aktualisierung der Erklärung: 2025-02-18
Die Erklärung wurde auf Grundlage der durch einen externen Dienstleister durchgeführten Umfrage erstellt. Akcess-Net FH-U Cezary Małota
Tastenkombinationen
Die Webseite ist mit keinen Tastenkombinationen versehen, die mit den assistierenden Technologien (z.B.mit Leseprogrammen, Systemen oder Applikationen der Nutzer ) in Konflikt stehen könnten.
Es können Statndar-Tastenkombinationen benutzt werden.
Feedback und Kontaktdaten
Bei Problemen mit der Verfügbarkeit der Webseite kontaktieren Sie uns bitte.
Sie können uns auch telefonisch unter der Telefonnummer 61 647 7627 oder per E-Mail unter dostepnosc[at]pcd.poznan.pl erreichen.
Auf dem gleichen Weg können Anträge auf Zurverfügungstellung von unzugänglichen Informationen gestellt und die Gewährung des Zugangs angefordert werden.
Jeder hat Recht, den Zugang zur digitalen Webseite, mobilen Applikation oder eines Elements von diesen anzufordern.
Es kann auch die Gewährung des Zugangs zu Informationen über alternative Zugangsmethoden angefordert werden, z.B. über Lesen eines digital nicht verfügbaren Dokuments, Beschreibung des Films ohne Audiodeskription usw. Die Aufforderung hat die Angaben zur Person der/s Anmeldenden, zur gegenständlichen Webseite und mobilen Applikation und zur Art des Kontakts zu enthalten. Falls die anfordernde Person Informationen über alternative Zugangsmethode bekommen möchte, hat sie auch die Art und Weise zu bezeichnen, auf welche die von ihr angeforderte Information dargestellt werden soll.
Eine öffentliche Einrichtung hat die Aufforderung unverzüglich, jedoch nicht später als innerhalb von 7 Tagen ab Aufforderung zu erledigen. Ist die Einhaltung dieser Frist nicht möglich, so wird die öffentliche Einrichtung die anfordernde Person über den Termin der möglichen Erledigung der Anforderung in Kenntnis setzen, wobei der Termin nicht länger als 2 Monate ab dem Tag der Stellung der Anforderung sein kann. Ist die Gewährung der digitalen Zugänglichkeit nicht möglich, so kann die öffentliche Einrichtung einen alternativen Zugang zur Information vorschlagen.
Verweigert die öffentliche Einrichtung die Erledigung der Anforderung zur Gewährung des Zugänglichkeit oder eines alternativen Zugangs zu Informationen, so kann die anfordernde Person eine Beschwerde wegen Ablehnung des Zugangs zur Webseite, mobilen Applikation oder eines Elements der Webseite einreichen. Nach Ausschöpfen dieser Prozedur kann ein Antrag an den Bürgerbeauftragter gestellt werden.
Link zur Webseite des Bürgerbeauftragters:
Architektur der Zugänglichkeit:
Zugang zu Brama Poznania von der Gdańska-Str. und von der Dziekańskia-Str. Beide Eingänge sind ohne Schwellen, die Tür werden automatisch geöffnet. Ein Teil der Oberfläche des Bürgersteigs vor dem Eingang wurde aus Granitpflastersteinen gefertigt. In der Gdańska-Str. befindet sich ein Parkplatz mit Stellplätzen für Behinderte. Der Abstand vom Parkplatz bis zum Haupteingang beträgt ca. 200 m. Der Zutritt mit Assistenzhund ist erlaubt. Beim Erreichen des Eingangs und Bewegung im Raum ist das TOTUpoint-System behilflich. Im Lesezeichen Zugänglichkeit https://bramapoznania.pl/dostepnosc können Sie Audiodeskription der Ausstellung, des Gebäudes und der Umgebung von Brama Poznana zur Kenntnis nehmen. In der Hauptvorhalle und in jedem Ausstellungsraum befinden sich tiflographische Pläne. In der Garderobe können Sie einen Kinderwagen und eine Babytrage verleihen. Im Ausstellungsraum befinden sich Erholungsplätze und leichte Stühle, die man nutzen kann.
Informationsstele, Kasse, Garderobe, Toilette (behindertengerechte) und Eingang zur Ausstellung befinden sich auf der gleichen Etage, wie der Gebäudeeingang. Ausstellung von Brama Poznania ist auf 2 Etagen untergebracht. Die Ausstellungsräume erreichen Sie über Treppen oder Aufzug, der sich in der Hauptvorhalle befindet. Um den Aufzug zu benutzen, muss man darum eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter des Teams Kundenbedienung bitten. Über die Hauptvorhalle erreichen Sie das Gebäude der „Galerie Schleuse“. Dorthin führt ein gläserner, überdachter Steg, dessen Tür automatische geöffnet werden. Auf dem Dach von Brama Poznania befindet sich eine Aussichtsterrasse. Die können nur über Treppe erreicht werden, vor deren ein Bildschirm mit aktueller Aussicht von der Terrasse untergebracht ist. Auf der Terrasse befinden sich Skyline-Tafeln (an den die von dieser Höhe sichtbaren Objekte beschrieben sind) An der Informationsstelle erhalten Sie Hefte mit den Karten von Brama Poznania „Schritt für Schritt“ mit leicht lesbaren Texten sowie ein Führer für die Betreuer der Kinder mit besonderen Bedürfnissen,
Zusätzliche Informationen
Mehrere Informationen über Zugänglichkeit finden Sie im Lesezeichen Zugänglichkeit: https://bramapoznania.pl/dostepnosc
The project is financed by European Funds for Regional Development as part of 6.4 Innovative Economy Programme 2007-2013.
